§ 8a Abs. § 8b Abs. § 8b SGB VIII, Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschät- zung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe An- Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf … 3 SGB VIII-E) wird auf die oben erfolgten Aussagen verwiesen. Mit dem Bundeskinderschutzgesetzes 2012 wurde der Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft, der Kinderschutzfachkraft, im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung für Berufsgeheimnisträger*innen nach § 4 KKG und weitere Personengruppen, die im beruflichen Kontext … §§ 8a, 8b SGB VIII sowie § 4 KKG Informationen zur fachlichen Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen für Erzieher/innen, Lehrkräfte, Ärzte/Ärztínnen, Therapeuten und andere Ratsuchende Diese Beratungsansprüche richten sich jedoch an Mütter, Väter und Personensorgeberechtigte und sind damit klassische Unterstützungsleistungen für die Eltern. Das Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung wird in den „Fachlichen Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII“ des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vom 10.07.2012 beschrieben. B. Belastbarkeit, professionelle Distanz Urteilsfähigkeit). 2. 1 SGB VIII). § 8a SGB VIII und der Datenschutz Das Jugendamt hat die Aufgabe, zu gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche sich frei und ohne jegliche Art von Gewalt entwickeln können und das Kindeswohl durch entsprechende Maßnahmen vor Gefahren schützen soll. Durch wen die Beratung nach § 8b Abs.1 SGB VIII erfolgen soll, ist im Bundeskinderschutzgesetz nicht klar geregelt. Rahmenbedingungen der Beratung gem. 1 SGB VIII als auch aus § 4 Abs. II. Eine Widerspruchsmöglichkeit gibt es hier. einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung (z. 1 SGB VIII handelt es sich um eine „andere Aufgabe“ der Jugendhilfe i. S. d. § 2 Abs. Welchem dieser Wirkungskreise ist nun die Aufgabe nach § 8b Abs. 1 SGB VIII und §4 Abs. Beratungsanspruch haben Fachkräfte, die mit Kindern aus Geldern arbeiten, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen; die Beratung findet in anonymisierter Form über den Fall statt, jedoch nennen ratsuchende Person und … Aufl., § 8a Rz. jawahar navodaya vidyalaya, kadapa district : jawahar navodaya vidyalaya, kadapa district : time table for the year 2019-20 w.e.f. Demzufolge ist es auch Aufgabe der Jugendhilfe hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen, die im SGB VIII als „andere Aufgaben“ (§ 2 Abs. 2 GG). Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe. weitere zu veranlassende Maßnahmen, Absprachen mit der beratenen Person etc. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. Es ist zu empfehlen, dass das Jugendamt einen Pool an Kinderschutzfachkräften bildet (vgl. Diese Beratungsansprüche richten sich jedoch an Mütter, Väter und Personensorgeberechtigte und sind damit klassische Unterstützungsleistungen für die Eltern. § 8b Abs. Die Dokumentation sollte folgende Punkte beinhalten: beratende Fachkraft / Fachkräfte, beruflicher Hintergrund der beratenen Person, einzuschätzende Situation (Kindeswohlgefährdung), Ergebnis der Beratung, evtl. (1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Wenn Sie durch unsere Seiten surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. 1 SGB VIII gibt einen Anspruch auf Beratung, was den Schluss nahe legen könnte, dass es sich hier um eine Unterstützungsleistung ähnlich den Beratungsansprüchen aus den §§ 17, 18 oder 28 SGB VIII handeln könnte. Eine Ausnahme davon ist nur in den Fällen möglich in denen eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung vorhanden ist (§ 3 Abs. Das SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe wurde 1990 als Artikel 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG = „Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts“ von 1990) auf den Weg gebracht. 1 SGB VIII je nach örtlicher Gegebenheit auch freie Träger (z. Mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz (seit dem 1. Juni 1990, BGBl. Dies entspricht der Wahrnehmung von Aufgaben des Wächteramtes und damit einer hoheitlichen Aufgabenstellung. Die Beratung nach § 8b Abs. 1 KKG genannten Berufsgeheimnisträger. Seminargebühren Die Seminargebühren für alle drei Seminarblöcke eines Kurses betragen insg. I S. 1163) § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der. Sie will damit die praktische Arbeit diakonischer 63 mit Hinweis auf Meysen, in: Frankfurter Komm., SGB VIII, § 8b Rz. Insbesondere Personen, die keine fachspezifische Ausbildung haben, aber beruflich mit Kindern und Jugendlichen tätig sind, werden sich zuerst an das Jugendamt wenden, weshalb vor allem für diese Gruppe Fachberatungsmöglichkeiten im Jugendamt vorgehalten werden sollten. Erfasst wird danach auch der Beratungsanspruch gemäß § 8b Abs. Stand: Neugefasst durch Bek. Es wird empfohlen, an den in § 8b Abs. § 8b Abs. 1 SGB VIII weder eine Befugnis zur Datenübermittlung an die insoweit erfahrene Fachkraft, noch die Pflicht zur Pseudonymisierung der Daten. 3 SGB VIII-E) wird auf die oben erfolgten Aussagen verwiesen. Die Befugnis zur Datenübermittlung ergibt sich aus den jeweiligen bereichsspezifischen Datenschutzregelungen. Mein Vortrag konzentriert sich auf den § … 1 SGB VIII als eine „andere Aufgabe“ der Jugendhilfe i. S. d. § 2 Abs. 1, 2 S. 1 Nr. Vereinbarung zum Schutz Gibt es wegen einer Kindeswohlgefährdung eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt, werden die Personensorgeberechtigten darüber informiert. € 830,00 Euro. 1 SGB VIII zuzuordnen? Auf § 8a SGB VIII verweisen folgende Vorschriften: Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII) Allgemeine Vorschriften § 8a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) Schutz von Sozialdaten § 62 (Datenerhebung) § 65 (Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe) Voraussetzung für die Zertifizierung ist die durchgängige Teilnahme an allen Fortbildungstagen, die Bearbeitung einer eigenständigen Praxisarbeit sowie die aktive Teilnahme am Kolloquium. Entscheidung zu § 8b SGB VIII in unserer Datenbank: KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.10.2016 - AS 12/16; Was ist das? 1 SGB VIII sollen jedoch Personen beraten werden, die Wahrnehmungen hinsichtlich einer möglichen Kindeswohlgefährdung überprüft und fachlich hinterfragt haben wollen. Rechtsprechung zu § 8b SGB VIII. 5 G v. 9.10.2020 I 2075, § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe, § 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe, § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen, § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts, § 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, § 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen, § 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, § 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern, Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige, § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform, § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung, § 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie, § 38 Vermittlung bei der Ausübung der Personensorge, § 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen, § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung, Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, § 42a Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise, § 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher, § 42f Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen, § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung, § 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten, § 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind, § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen, § 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, § 53 Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern, § 54 Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften, § 55 Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft, § 56 Führung der Beistandschaft, der Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft, § 58a Sorgeregister; Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister, § 65 Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe, § 68 Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft, Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung, § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter, § 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts, § 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss, § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen, Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit, § 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder, § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben, § 77 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten, Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung, § 78b Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts, § 78c Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen, § 78e Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen, § 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung, § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe, § 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, § 83 Aufgaben des Bundes, Bundesjugendkuratorium, § 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, § 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige, § 86b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, § 86c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel, § 86d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden, Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben, § 87 Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 87a Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung, § 87b Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren, § 87c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Amtspflegschaft, die Amtsvormundschaft und die Bescheinigung nach § 58a, § 87d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen, § 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung, Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland, § 88 Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland, Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche, § 88a Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche, § 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt, § 89a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege, § 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 89c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung, § 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise, Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen. 4 S. 2, 8b Abs. § 8a Abs. 2010, S.15f). weitere zu veranlassende Maßnahmen, Absprachen mit der beratenen Person etc. Bitte bewerben Sie sich für Fulda oder Liste 2021 Sollten Sie sich für diesen Kurs interessieren, bitten wir um Flexib Fortbildung gewährleistet wird. Auflage 2013, § 8b Rn. 27.05.2020 nach §§ 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG Max. 1. 2 KKG ist das Jugendamt verpflichtet, einen „Pool“ insoweit erfahrener Fachkräfte vorzuhalten, die diese Aufgabe nicht nur gegenüber Fachkräften der Jugendhilfe auszuüben haben, sondern auch gegenüber außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Berufsgruppen. Transformers: Basics, Maintenance, and Diagnostics vii Contents (continued) Page 4. die Sicherstellung des Beratungsangebotes obliegt dem Jugendamt. Die Dokumentation sollte folgende Punkte beinhalten: beratende Fachkraft / Fachkräfte, beruflicher Hintergrund der beratenen Person, einzuschätzende Situation (Kindeswohlgefährdung), Ergebnis der Beratung, evtl. v. 11.9.2012 I 2022; Zuletzt geändert durch Art. 4 SGB VIII sieht für in der Jugendhilfe tätige Personen, die gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft vor. §§ 8a, 8b SGB VIII sowie § 4 KKG Informationen zur fachlichen Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen für Erzieher/innen, Lehrkräfte, Ärzte/Ärztínnen, Therapeuten und andere Ratsuchende. Qualifizierung durch nachgewiesene Fortbildung. § 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz . Es handelt sich somit funktional um Aufgaben, die dem staatlichen Wächteramt aus Art. 3 SGB VIII stützt sich auf folgende Erwägungen: Der Beratungsanspruch aus § 8b Abs. 3 SGB VIII ausschließlich von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wahrgenommen. 1 SGB VIII verlangten „beruflichen Kontakt“ der anspruchsberechtigten Person mit Kindern und Jugendlichen geringe Anforderungen zu stellen, um die Niedrigschwelligkeit des Beratungsangebotes zu gewährleisten. Nach § 8b Abs. Die „anderen Aufgaben der Jugendhilfe“ werden gemäß § 3 Abs. 13.04.2021 (Di) - 02.03.2022 (Mi), 09:00 Uhr - 16:00 Uhr . 4, 8b Abs. 3 SGB VIII..... 33 − Sicherung der Rechte von Kindern und Vereinbarung zum Schutz Gibt es wegen einer Kindeswohlgefährdung eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt, werden die Personensorgeberechtigten darüber informiert. ID3 0RTIT2,Report into the Christchurch mosque attacksCOMM ]XXXThe Royal Commission into the Christchurch mosque attacks is handing over its findings to … (2) Träger von Einrichtungen, in denen sich Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages aufhalten oder in denen sie Unterkunft erhalten, und die zuständigen Leistungsträger, haben gegenüber dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien, zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt sowie. Berlineinheitlicher Risikoeinschätzung bei Verdacht einer Gefährdung des Wohl eines Kindes oder Jugendlichen (Ersteinschätzung gem. Hierfür stehen Ihnen insoweit erfahrene Fachkräfte gem. verlangt keinen direkten beruflichen Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen. Das Jugendamt. persönliche Eignung (z. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD können selbst nicht die Beratung nach § 8b SGB VIII durchführen, da diese vor Information des Jugendamtes stattfinden muss. 1. gesetzbuches (SGB VIII), das auch Kinder- und Jugendhilfegesetz genannt wird (KJHG). Einschätzung Kindeswohlgefährdung (erweit. §§ 3 Abs. Zertifikatskurs zur Kinderschutzfachkraft Fulda nach §§ 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG. Beschreibung. Die Beratung nach § 8b Abs. Es wird empfohlen, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass eine entsprechende Beratung der Be-troffenen erfolgt. § 8b Abs. 6 Abs. 1 SGB VIII zielt auf eine Beratung bei der Ein-schätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall. „Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.“, Sowohl aus § 8b Abs. ausgebucht (Warteliste möglich) Veranstaltungszeitraum. Die Beratung, die sich auf eine Einschätzung einer Gefährdung von Säuglingen und Kleinkindern bezieht, kann z. B. Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen... 33 − Beratungsanspruch, § 8 Abs. Gesetzestext und Gesetzesbegründung stehen hier im Widerspruch. Über die rechtmäßige Ausübung des Elternrechtes wacht die staatliche Gemeinschaft (Art. m. § 4KKG besitzen auch Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen und privaten Schulen, Ärzte, Hebammen, Pflegepersonal und weitere Berufsgruppen, denen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt werden, gegenüber dem Jugendhilfe- § 76 Abs. Die Diakonie Deutschland hat diese Neuregelungen zum Anlass genommen, eine Neuaufl age der ersten Arbeitshilfe zu erstellen. § 8b Abs. Zertifikatskurs zur Kinderschutzfachkraft (gemäß der §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG) Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft Status. Dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Anspruch auf Beratung nach § 8b Abs. Unter welchen Voraussetzungen eine derartige Fachberatung in Anspruch genommen werden sollte, kann dem unten bereitgestellten Flyer entnommen werden. Beide Vorschriften statuieren einen Beratungsanspruch für den genannten Personenkreis. § 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz . ISA et al. 3 Satz 2 SGB VIII), z. Durchführung in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Traumapädagogik, Kinderschutz, systemisch . 1 SGB VIII eröffnet auch Personen, die im beruflichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, einen solchen Rechtsanspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Im Falle des § 8b Abs. Zеrtifikatskurs als Grundvoraussetzung um als insoweit erfahrene Fachkraft nach §8a und §8b SGB VIII (INSOFA) berufen zu werden. 1 SGB VIII und § 4 Abs. 27.05.2020 nach §§ 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG Max. Beratung gemäß § 8b Abs. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8b SGB VIII verweisen. Kapitel § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe § 2 Aufgaben der Jugendhilfe § 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe 3 Abs. § 8b Abs. Beratung der Kinderschutzfachkraft gemäß §8b Abs. 1 SGB VIII. 1 SGB VIII findet sich im ersten Kapitel der allgemeinen Vorschriften wieder. Wenn Sie sich als Fachkraft Sorgen um ein Kind und seine Familie machen haben Sie Anspruch auf Beratung durch eine im Kinderschutz erfahrene Fachkraft (§ 8a bzw. N 12 (Online-Nachtragskommentierung); Meysen in: Frankfurter Kommentar SGB VIII, 7. 2 Rn 17). Diese Webseite verwendet Cookies und das Webanalyse- Tool Matomo. Zertifikatskurs zur Kinderschutzfachkraft Fulda nach §§ 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG. Werden Nichtfachkräfte beraten, ist deren fachlicher Kenntnisstand zu berücksichtigen und die Beratung entsprechend zu gestalten. Vgl. Mit Curriculum-Update Erweiterungen zum Themenkomplex. 1 SGB VIII nur in den gesetzlich angeordneten Fällen auf freie Träger delegierbar ist.i) Weder § 8b Abs. Unterstützung, die ankommt! Entsprechend den „Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII“ des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vom 10.07.2012, Punkt I. B. Sozialpädagogik, Psychologie, Medizin). § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. 2 GG und damit dem hoheitlichen Aufgabenbereich zuzuordnen sind. § 72a SGB VIII: Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen: Es ist mit den geeigneten Mitteln sicherzustellen, dass keine Personen, ob haupt- … 2 KKG ergibt sich für den jeweils erfassten Personenkreis gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ein Anspruch auf Beratung zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. § 8a/8b SGB VIII) 2. Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft gemäß den §§8a, 8b SGB VIII und §4 KKG (Block I) Veranstaltungsbeschreibung. Schutzauftrag nach §8a SGB VIII Sollten bei einem Kind Anzeichen beobachtet werden, die auf eine Kindswohlgefährdung hinweisen, so beraten sich die pädagogischen Fachkräfte frühzeitig miteinander. Zuständig ist grundsätzlich jedes Jugendamt („Allzustän-digkeit“). 2 S. 2 Hs. Nach den Gesetzesbegründungen zu § 8b Abs. 8b SGB VIII und § 4 KKG). Rz. Bitte bewerben Sie sich für Fulda oder Liste 2021 Sollten Sie sich für diesen Kurs interessieren, bitten wir um Flexib 1. Bewerber*innenanzahl überschritten. Wichtiger Ansprechpartner zum frühzeitigen Erkennen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist die bayernweite Kinderschutzambulanz beim Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München. − Fachliche Beratung (§ 4 KKG, § 8b SGB VIII) ..... 21 − Erweitertes Führungszeugnis (§ 72a SGB VIII, §§ 43 und 44 SGB VIII) ..... 26 4. Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. 2 KKG. Eine Pflicht zur Pseudonymisierung wird man dem allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entnehmen können1). §8b SGB VIII. Bei der Beratung geht es um fachliche Fragen im Bereich der Kindeswohlgefährdung und des Verfahrens nach § 8a SGB VIII bzw. 2 KKG nahe, dass diese insoweit erfahrenen Fachkräfte auch bei freien Trägern der Jugendhilfe angesiedelt sein können, sofern sie vom Jugendamt damit beauftragt werden. Ändert sich während des Gesprächs und/oder Besuchs der Zweck und geht bspw über in ein Beratungsgespräch nach § 16 SGB VIII oder die Prüfung eines Leistungsanspruchs nach § 27 SGB VIII, ist dies ebenfalls transparent zu machen und das entsprechende Einverständnis einzuholen (Meysen/Eschelbach 2012, Kap. Kompetenz zur kollegialen Beratung; nach Möglichkeit supervisorische oder coaching-Kompetenzen. Traumata durch Vernachlässigung und Misshandlung und deren Auswirkungen und Folgen für die frühkindliche Bindung § 8b Abs. Praxiserfahrung im Umgang mit traumatisierten Kindern und Problemfamilien, Fähigkeit zur Kooperation mit den Fachkräften öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe sowie mit weiteren Einrichtungen, z. Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII. Nach einer Einführung beschreibt das zweites Kapitel die Rechtsgrundlagen und die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Beratung nach § 8a und § 8b SGB VIII. 9; Meysen/Eschelbach, BKiSchG, 2012, S. 123 Rn. § 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kin-dern und Jugendlichen § 8b Absatz 2 SGB VIII „Träger von Einrichtungen, in denen sich Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages aufhalten oder in denen sie Unterkunft erhalten, und die zu- Im Hinblick auf die fachliche und organisatorische Notwendigkeit einer engen Anbindung der Beratung gem. Im Fall einer vermuteten Kindswohlgefährdung wird eine insoweit erfahrene Kindesschutzfachkraft beratend hinzugezogen. Mit Curriculum-Update Erweiterungen zum Themenkomplex. Empfehlung zum § 8b SGB VIII sehen vor, dass Fachberatungen zur Gefährdungseinschätzung durch Mitarbeiter/innen von Erziehungsberatungsstellen vorgenommen werden können, wenn sie vom Jugendamt dazu benannt worden sind. Die insoweit erfahrene Fachkraft sollte die Ratsuchenden zu Beginn des Gesprächs auf die Möglichkeit einer anonymisierten bzw. Bewerber*innenanzahl überschritten. SGB VIII zur Förderung von Vorhaben der Jugendhilfe Zuwendungen nach Maßgabe des Haushalts ge-währen, insbesondere für Vorhaben der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschut-zes und zur Förderung der Erziehung in der Familie. Mögliche Interessenkollisionen sind ernst zu nehmen und bedürfen einer amtsinternen Regelung, die diese verhindert. I S. 1163) § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Zusätzlich sollten an der Fachberatung nach § 8b Abs. 1 SGB VIII sollte jeder bzw. 1), noch den anderen Aufgaben der Jugendhilfe (Abs. Die Systematik der Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Aufgaben leitet sich jedoch aus Art. Pädagogisches Personal – KITA-Berufeliste, Heimerziehung / sonstige Betreute Wohnform, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern, Religiöse / weltanschauliche Gruppierungen, Empfehlungen zur Beteiligung von Instituten, Empfehlung zur Funktion der Planungsfachkraft. 1 SGB VIII zu erfüllen hat, heißt jedoch nicht zwangsläufig, dass die Beratung unmittelbar durch seine Fachkräfte im Allgemeinen Sozialdienst / Bezirkssozialdienst des Jugendamtes erfolgen muss. 2) direkt zugeordnet. 1 SGB VIII und § 4 Abs. 8a SGB X wird die Pseudonymisierung von Daten wie folgt definiert: „Pseudonymisieren ist das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren.“ Dies kann z. 8). ACCORD VIII Station wagon 04.03>05.08; ACCORD VIII Station wagon (CW) 07.08> ACCORD VIIII Coupe 09.12> CIVIC CRX 01.92>12.98; CIVIC HYBRID 08.09> CIVIC III Hatchback (AL, AJ, AG, AH) 10.83>10.87; CIVIC IV Hatchback 09.87>10.93; CIVIC IV Hatchback 3_5P 10.91>11.95; CIVIC IX 02.12> CIVIC IX Tourer 01.14> CIVIC V 03.99>03.01 Unabhängig von einem Anspruch auf Beratung aus § 8b Abs.